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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für den Online-Verkauf von Individualreisen und Dienstleistungen.

Auch veröffentlicht gemäß Art. 12, Abs. 3 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 70 vom 9.4.2003

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Das Portal https://www.experienceabanomontegrotto.com („Portal“) ist eine technologische Plattform („Plattform“), die von dem Unternehmen feratel media technologies AG – 6020 Innsbruck – Maria-Theresien-Straße 8 konzipiert und entwickelt wurde und von RTI Destination Pd – Terme e Colli verwaltet wird.

Zu Letzterer gehören folgende Unternehmen: Bologna Welcome S.r.l. - BW Incoming, mit eingetragenem Sitz in 40124 Bologna, Piazza Nettuno 1, USt-ID: 03348911201, Steuernummer: 03348911201, eingetragen im Unternehmensregister Bologna unter der Nummer 03348911201 und im Register für Wirtschafts- und Verwaltungsinformationen (R.E.A.) mit der Nummer BO 512155.

Das Unternehmen verfügt über eine Zulassung als Reiseagentur mit der Registernummer PG 85128/2014, ausgestellt am 29. Mai 2014 von der Provinzverwaltung Bologna gemäß Regionalgesetz der Region Emilia Romagna Nr. 7 vom 31. März 2003 igF. Società Cooperativa Culture, mit eingetragenem Sitz in 30172 Venedig Mestre, Corso del Popolo, 40, eingetragen im Unternehmensregister Venedig, REAVE-Nummer 286996, USt-ID und Steuernummer 03174750277, Telefon +39 041 0991100. Consorzio Destination Management Organization Padova mit eingetragenem Sitz in Padua, Piazza Insurrezione XXVIII Aprile 45 n.1/A, Steuernummer und Eintragsnummer im Unternehmensregister Padua 04559790284.

Die Plattform ermöglicht den Kontakt zwischen externen Verkäufern („Drittanbieter“) und Käufern für den Online-Verkauf von Tourismusdienstleistungen („Marktplatz“). Innerhalb des Marktplatzes können auch die Drittanbieter ihre Leistungen selbst anbieten und entsprechende Kaufverträge mit Nutzern abschließen. Auf dem Portal können die Nutzer somit Dienstleistungen erwerben, die entweder von RTI Destination Pd – Terme e Colli, im Einzelnen von BW Incoming, oder von Drittanbietern angeboten werden. Im Portal ist immer eindeutig angegeben, ob ein Dienst von RTI Destination Pd – Terme e Colli – BW Incoming oder von einem Drittanbieter verkauft wird.

Destination Pd – Terme e Colli – BW Incoming ist in seiner Eigenschaft als bloßer Anbieter und technischer Betreiber der Plattform nicht Partei des Kaufvertrags zwischen dem Nutzer und dem Drittanbieter. Die Kaufverträge werden ausschließlich zwischen dem Drittanbieter und dem Nutzer gemäß der geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen geschlossen. Über die Plattform können Nutzer auch Produkte und/oder Dienstleistungen erwerben, die auf Partner- oder verbundenen Websites angeboten werden, auf denen RTI Destination Pd – Terme e Colli als Anbieter des Registrierungs- und Verkaufsservices tätig ist („von RTI Destination Pd – Terme e Colli betriebene Websites“). Im Folgenden sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen von RTI Destination Pd – Terme e Colli aufgeführt. Diese Bedingungen gelten für Dienstleistungen, die auf dem Portal ausdrücklich als „Angebot von von RTI Destination Pd – Terme e Colli“ ausgewiesen sind oder auf den Partner- oder verbundenen Websites angeboten werden, sofern die entsprechenden Verträge über die Plattform abgeschlossen werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen Drittanbieter sind auf den Detailseiten der jeweiligen Dienstleistungen angegeben und/oder können über einen Link in der Bestellübersicht abgerufen werden, die in jeder Phase des Kaufvorgangs verfügbar ist.

ABSCHNITT TEIL A:

INHALT DES REISEVERTRAGES

Neben den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch die im Katalog oder im separaten Reiseprogramm enthaltene Beschreibung des Reisepakets sowie die Buchungsbestätigung für die gewünschten Leistungen Bestandteil des Reisevertrages. Die Buchungsbestätigung wird vom Reiseveranstalter an die Reisenden oder das Reisebüro gesendet, das als Vertreter der Reisenden zur Annahme berechtigt ist. Reisen mehrere Personen, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie mit der Unterzeichnung des Angebots für den Verkauf eines Reisepakets sowohl für sich selbst als auch für Ihre Mitreisenden versichern, sowohl den darin geregelten Reisevertrag als auch die enthaltenen Warnhinweise und die vorliegenden allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis nehmen und akzeptieren.

1 RECHTSGRUNDLAG

Der Verkauf von Reisepaketen, die Dienstleistungen im In- und Ausland zum Gegenstand haben, unterliegt dem Tourismusgesetz, insbesondere den Artikeln 32 bis 51 in der Fassung des Gesetzesdekrets Nr. 62 vom 21. Mai 2018 zur Umsetzung und Durchführung der Richtlinie (EU) 2015/2302 sowie den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs zum Thema Transport und Mandat, soweit anwendbar.

2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Auch im Sinne von Art. 7 des gesetzesvertretenden Dekrets 70/2003, ist die Bologna Welcome S.r.l. - BW Incoming, mit eingetragenem Sitz in 40124 Bologna, Piazza Nettuno 1, USt-ID: 03348911201, Steuernummer: 03348911201, eingetragen im Unternehmensregister Bologna unter der Nummer 03348911201 und im Register für Wirtschafts- und Verwaltungsinformationen (R.E.A.) mit der Nummer BO 512155 im Besitz der Zulassung als Reiseagentur mit der Registernummer PG 85128/2014, ausgestellt am 29. Mai 2014 von der Provinzverwaltung Bologna gemäß Regionalgesetz Nr. 7 der Region Emilia Romagna am 31. März 2003 igF. In dieser Eigenschaft als Reiseagentur kooperiert sie mit der SOCIETA' COOPERATIVA CULTURE mit Sitz in Venedig Meste, Corso del Popolo Nr. 40, Steuernummer und Eintragungsnummer im Handelsregister von Venedig 03174750277, REA-Nr. VE-286996 sowie mit CONSORZIO DESTINATION MANAGEMENT ORGANIZATION PADOVA mit Sitz in Padova, Piazza Insurrezione XXVIII Aprile 45 Nr.1 /A, Steuernummer und Eintragungsnummer im Handelsregister von Padua 04559790284, REA-Nr. PD-399534 nach der Vergabe des touristischen Informations- und Empfangsdienstes – IAT der Stadt ABANO TERME (PD) sowie der damit verbundenen Werbe- und Verkaufsaktivitäten und des Dienstes zur Bereitstellung und Verwaltung des Internetportals des Reiseziels – CIG 86312160C5. Zu diesem Zweck verwaltet sie die Telematikplattform mit der Bezeichnung https://experienceabanomontegrotto.com zur Förderung der Euganeischen Thermen und Hügel als Reiseziel und den Online-Verkauf touristischer Dienstleistungen. Das Unternehmen ist Inhaberin der Haftpflichtpolice für Reiseveranstalter und -vermittler Nr. 8655951 der Europ Assistance Italia SpA, um den gesetzlichen Versicherungsschutz zu gewährleisten (Art. 19 und 50 Tourismusgesetz). Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: incoming@experienceabanomontegrotto.com, info@experienceabanomontegrotto.com. Telefonnummer des IAT-Standortes in Abano: +39 049 866 9055. Die Bologna Welcome SrL untersteht der Aufsicht durch die Provinzverwaltung Bologna, gemäß Art. 4 des Regionalgesetzes Nr. 7 igF.der Region Emilia Romagna vom 31.3.2003. Die Verkaufspreise der Pakete, angegeben als Pauschalbetrag oder in jedem Fall inklusive aller Steuern, Abgaben und sonstiger Verwaltungsgebühren, im Katalog oder Programm außerhalb des Katalogs sowie in allen Aktualisierungen der Kataloge oder Programme angegeben.

3 DEFINITIONEN

Für die Zwecke des Reisevertrags gelten folgende Definitionen:

(a) Gewerbetreibender: jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts, die im Rahmen ihrer kommerziellen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit in Verträgen über Reisepakete, auch über eine andere Person, die in ihrem Namen oder in ihrem Auftrag handelt, als Veranstalter, Verkäufer, gewerblicher Vermittler verwandter touristischer Dienstleistungen oder Erbringer touristischer Dienstleistungen im Sinne der Vorschriften des Tourismusgesetzes auftritt;

b) Veranstalter: Gewerbetreibender, der Reisepakete zusammenstellt und sie direkt oder über einen anderen Gewerbetreibenden oder zusammen mit einem anderen Gewerbetreibenden verkauft oder zum Verkauf anbietet, oder der Gewerbetreibende, der einem anderen Gewerbetreibenden die Daten über den Reisenden übermittelt;

c) Verkäufer: Gewerbetreibender, der von einem Veranstalter zusammengestellte Reisepakete verkauft oder zum Verkauf anbietet, mit Ausnahme des Veranstalters;

d) Reisender: jede Person, die im Geltungsbereich des Pauschalreisegesetzes einen Vertrag abzuschließen beabsichtigt, einen Vertrag abschließt oder auf der Grundlage eines abgeschlossenen Vertrages zu reisen berechtigt ist;

e) Betrieb: Einrichtung im Sinne von Artikel 8 Buchstabe e) des Gesetzesdekrets Nr. 59 vom 26. März 2010;

(f) Dauerhafter Datenträger: jedes Medium, das es einem Reisenden oder Gewerbetreibenden ermöglicht, persönlich an ihn gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie über einen für die Zwecke der Informationen angemessenen Zeitraum abgerufen werden können, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht; g) Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände: Situation außerhalb der Kontrolle der Person, die sich auf diese Situation beruft und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären;

(h) Konformitätsmangel: Nichterbringung der in einem Reisepaket enthaltenen touristischen Leistungen;

i) Verkaufsstelle: jede materielle oder immaterielle Räumlichkeit, die für den Einzelhandelsverkauf genutzt wird, oder eine Website für den Online-Handel oder ein ähnliches Online-Verkaufsinstrument, auch wenn die Einzelhandelswebsite oder das Online-Verkaufsinstrument dem Reisenden als ein zusammengefasstes Instrument, einschließlich Telefondienst, präsentiert wird;

l) Rückreise: Rückkehr des Reisenden an den Abreiseort oder einen anderen von den Vertragsparteien vereinbarten Ort.

4 BEGRIFF DES TOURISMUSPAKETS REISEPAKETS

Der Begriff des touristischen Pakets ist wie folgt definiert: Kombination von mindestens zwei verschiedenen touristischen Dienstleistungen, wie zum Beispiel:

1. Beförderung von Reisenden;

2. Unterbringung, die nicht Bestandteil der Beförderung von Reisenden ist und nicht zu Wohnzwecken oder für langfristige Sprachkurse bestimmt ist;

3. Anmietung von Autos, anderen Fahrzeugen oder Motorrädern, für die ein Führerschein der Klasse A erforderlich ist;

4. jede andere touristische Dienstleistung, die nicht integraler Bestandteil einer der in den Absätzen 1, 2 oder 3 genannten touristischen Dienstleistungen ist und bei der es sich nicht um eine Finanz- oder Versicherungsdienstleistung für die Zwecke derselben Reise oder desselben Urlaubs handelt und wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1) die Dienstleistungen werden von einem einzigen Gewerbetreibenden kombiniert, auch auf Wunsch des Reisenden oder nach dessen Wahl, und es wurde ein einziger Vertrag über alle Dienstleistungen abgeschlossen;

2) die Dienstleistungen werden, auch nach Abschluss separater Verträge mit einzelnen Anbietern:

2.1) an einer einzigen Verkaufsstelle erworben und ausgewählt, bevor sich der Reisende zur Zahlung verpflichtet;

2.2) zu einem Pauschal- oder Inklusivpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt;

2.3) unter der Bezeichnung „Paket“ oder einer ähnlichen Bezeichnung beworben oder verkauft;

2.4) nach Abschluss eines Vertrages kombiniert, bei dem der Gewerbetreibende dem Reisenden die Möglichkeit gibt, aus einer Auswahl verschiedener Arten touristischer Leistungen zu wählen, oder von verschiedenen Unternehmern über entsprechende Online-Buchungsvorgänge erworben, wobei der Name des Reisenden, die Zahlungsangaben und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wird, an einen oder mehrere andere Unternehmer übermittelt werden und der Vertrag mit dem oder den letztgenannten Unternehmern spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung der Buchung der ersten touristischen Leistung geschlossen wird.

5. INHALT DES VERTRAGS – KAUFANGEBOT UND BEREITZUSTELLENDE DOKUMENTATION

1. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags über ein Reisepaket oder in jedem Fall so bald wie möglich stellt der Veranstalter oder Verkäufer dem Reisenden eine Kopie oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung. 2. Der Reisende hat Anspruch auf eine Kopie in Papierform, wenn der Reisevertrag in gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit der Parteien geschlossen wurde.

3. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne von Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe h) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 muss dem Reisenden eine Kopie oder eine Bestätigung des Reisevertrags auf Papier oder, wenn der Reisende damit einverstanden ist, auf einem anderen dauerhaften Datenträger ausgehändigt werden.

4. Der Vertrag begründet das Recht auf Inanspruchnahme des in Artikel 21 genannten Garantiefonds.

6.INFORMATIONEN FÜR REISENDE – TECHNISCHES DATENBLATT – ONLINE-BUCHUNGEN

Der Veranstalter und der Vermittler informieren den Reisenden vor Antritt der Reise über Folgendes:

a) Fahrpläne, Zwischenstopps und Anschlüsse. Steht die genaue Zeit noch nicht fest, teilen der Veranstalter und gegebenenfalls der Verkäufer dem Reisenden die ungefähre Ab- und Rückreisezeit mit;

b) Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens, falls dieses zum Zeitpunkt der Buchung nicht bekannt ist, gemäß Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 (Artikel 11, Abs. 2)

Verordnung (EG) Nr. 2111/2005:

„Ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr sicher, dass der Fluggast über den Namen der bzw. des Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, die bzw. das wahrscheinlich als ausführende(s) Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig werden bzw. wird. In diesem Fall sorgt der Vertragspartner für die Beförderung im Luftverkehr dafür, dass der Fluggast über die Identität der bzw. des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht.“;

c) Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls die touristische Kategorie der Unterkunft gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes;

d) ob die angebotenen Mahlzeiten im Preis enthalten sind oder nicht;

e) Besichtigungen, Ausflüge oder andere Leistungen, die im vereinbarten Gesamtpreis des Reisepakets enthalten sind;

f) Leistungen, die dem Reisenden als Mitglied einer Gruppe erbracht werden, und gegebenenfalls die ungefähre Größe der Gruppe;

g) die Sprache, in der die Leistungen erbracht werden;

h) ob die Reise oder der Urlaub für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, und auf Wunsch des Reisenden genaue Informationen über die Eignung der Reise oder des Urlaubs unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Reisenden. Besondere Wünsche in Bezug auf die Erbringung bestimmter Leistungen, die Bestandteil des Reisepakets sind, wie Unterstützung am Flughafen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, oder besondere Mahlzeiten an Bord oder am Aufenthaltsort, müssen zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage mitgeteilt werden und zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter, gegebenenfalls auch über das Reisebüro, gesondert vereinbart werden;

i) den Gesamtpreis des Reisepakets einschließlich Steuern und sämtlicher Gebühren, Abgaben und sonstiger zusätzlicher Kosten sowie einschließlich etwaiger Verwaltungs- und Bearbeitungskosten, oder, falls diese vor Vertragsabschluss nicht verbindlich kalkulierbar sind, einen Hinweis auf die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Reisenden noch entstehen können;

j) die Zahlungsweise, einschließlich des Betrags oder Prozentsatzes des Preises, der gegebenenfalls als Anzahlung zu leisten ist, und die Fristen für die Zahlung des Restbetrags oder der finanziellen Sicherheiten, die der Reisende zu leisten hat;

k) die für das Paket erforderliche Mindestteilnehmerzahl und die in Artikel 41 Absatz 5 Buchstabe a) genannte Frist vor Beginn der Reise für eine etwaige Kündigung des Vertrags, falls diese Zahl nicht erreicht wird

l) allgemeine Informationen über eventuell benötigte Reisepässe oder Visa, einschließlich der ungefähren Fristen für die Beantragung der Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten im Bestimmungsland;

m) das Recht des Reisenden, jederzeit vor Beginn der Reise gegen Zahlung angemessener Stornogebühren (oder gegebenenfalls der Stornogebühren, der der Reiseveranstalter gemäß Artikel 41 Absatz l des gesetzesvertretenden Dekrets 79/2011 festgelegt hat, wie im nachstehenden in Artikel 10 Absatz 3 aufgeführt), vom Vertrag zurückzutreten; n) den fakultativen oder obligatorischen Abschluss einer Versicherung, die die Kosten eines einseitigen Rücktritts vom Vertrag durch den Reisenden oder die Kosten der Hilfeleistung, einschließlich Rückführung nach Unfall, Krankheit oder Tod abdeckt;

o) Einzelheiten des Versicherungsschutzes gemäß Artikel 47, Absatz l, 2 und 3 des gesetzesvertretenden Dekrets 79/2011. Der Veranstalter veröffentlicht auf seiner Website www.experienceabanomontegrotto.com ein Datenblatt. Dieses enthält technische Informationen zu den rechtlichen Verpflichtungen, denen der Reiseveranstalter unterliegt, wie zum Beispiel: - Angaben zur behördlichen Zulassung des Veranstalters oder zur zertifizierten Meldung der Tätigkeitsaufnahme (S.C.I.A.); - Angaben zu den Gewährleistungen für Reisende gemäß Art. 47 Tourismusgesetz; - Angaben zur Haftpflichtversicherung; - Gültigkeitsdauer des Katalogs oder des nicht im Katalog enthaltenen Programms; - Voraussetzungen und Kriterien für die Anpassung des Reisepreises (Art. 39 Tourismusgesetz). Vorvertragliche Informationen: - Verfahren des Online-Vertragsabschlusses (Art. 12 GvD 70/2003):

a) Das Buchungsangebot muss auf dem speziellen Formular erstellt werden, das online im entsprechenden Bereich des Portals ausgefüllt werden kann und gemäß den Bestimmungen von Art. 13, Abs. 2 GvD Nr. 70/2003 folgende Informationen enthält: die wesentlichen Merkmale des Reisepakets, detaillierte Angabe des Preises und der Zahlungsmodalitäten, Informationen über den Ausschluss des Rücktrittsrechts gemäß Art. 52 GvD Nr. 206 vom 6.9.2005 und die Vertragsstrafen bei einseitigem Rücktritt durch den Reisenden.

b) Sobald das Buchungsformular in allen Teilen ausgefüllt und vom Reisenden bestätigt wurde, generiert das Buchungssystem eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, die an den Kunden, den Veranstalter und die beteiligten Leistungsträger geschickt wird und die auch als Quittung gilt (gemäß Art. 13, Absatz 2 GvD Nr. 70/2003);

c) Der Nutzer hat die Möglichkeit, seine Eingaben und eventuelle Fehler bei der Dateneingabe vor der Übermittlung des Buchungsangebots zu ändern oder zu korrigieren; RTI Destination Pd – Terme e Colli stellt Nutzern entsprechende Optionen Verfügung, um eventuelle Fehler bei der Dateneingabe zu erkennen/zu korrigieren;

d) Der Reisevertrag kann erst dann über das Portal als abgeschlossen betrachtet werden, nachdem Bologna Welcome S.r.l. – BW Incoming über das Buchungssystem die Buchungsbestätigung in Form einer automatischen Benachrichtigung per E-Mail gesendet hat.

e) Sowohl das Buchungsangebot als auch die entsprechende Bestätigung gelten als eingegangen, sobald sie vom System automatisch und ohne Fehlermeldung versandt wurden.

f) Der Reisevertrag wird in dem dafür vorgesehenen Bereich des Portals hinterlegt und der Nutzer kann durch Eingabe seiner Zugangsdaten direkt von der Startseite aus darauf zugreifen. Alle anderen Aspekte im Zusammenhang mit der Politik zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten werden im Dokument „Datenschutzerklärung“ näher erläutert, das im Portalbereich eingesehen und heruntergeladen werden kann.

g) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in italienischer, englischer und deutscher Sprache verfügbar.

7. ZAHLUNGEN

Die Höhe der Anzahlung bis zu einem Höchstbetrag von 25 % des Reisepreises, die zum Zeitpunkt der Bestellung/Buchung oder zum Zeitpunkt der verbindlichen Anfrage zu leisten ist, sowie das Datum, bis zu dem der Restbetrag vor Reiseantritt zu zahlen ist, sind im Katalog, in der Broschüre oder in den vom Reiseveranstalter veröffentlichten spezifischen Informationen sowie zum Zeitpunkt der Buchung in im Bereich „Angebote“ und „Unterkunft“ des Portals angegeben. Die Nichtzahlung der genannten Beträge innerhalb der vorgegebenen Fristen stellt einen ausdrücklichen Kündigungsgrund dar, der es dem Veranstalter ermöglicht, vom Reisevertrag (auch gemäß Art. 1456 ital. Zivilgesetzbuch) zurückzutreten.

8. PREIS

Der Preis des Reisepakets ist im Vertrag angegeben, unter Bezugnahme auf die Angaben im Katalog oder im Programm außerhalb des Katalogs sowie in eventuellen späteren Aktualisierungen derselben Kataloge oder Programme, die alle in den Bereichen „Angebote“ und „Unterkunft“ des Portals veröffentlicht und abrufbar sind. Der Preis kann gemäß Art. 40 Tourismusgesetz bis 20 Tage vor der Abreise (inklusive des Tages, an dem die Mitteilung versandt wird), nur aus folgenden Gründen geändert werden:

a) Änderung der Transportkosten, einschließlich Treibstoffkosten;

b) Änderung von Abgaben und Steuern auf bestimmte Arten von touristischen Dienstleistungen wie zum Beispiel Lande- und Flughafengebühren oder Gebühren für Ausschiffung oder Einschiffung in Häfen;

c) Änderung der kommunalen Steuern auf Unterkunft oder Einreise;

d) Änderung von Wechselkursen, die auf die betreffende Reise angewendet werden. Solche Änderungen wirken sich auf den Preis des Reisepakets in dem Prozentsatz aus, der im Datenblatt des Katalogs oder im Programm ausdrücklich angegeben ist. Im Falle einer Preisminderung hat der Veranstalter das Recht, die Verwaltungs- und Bearbeitungskosten von der dem Reisenden zustehenden Erstattung abzuziehen, was er auf Verlangen des Reisenden nachweisen muss.

Der Preis setzt sich zusammen aus:

a) der Anmeldegebühr oder Bearbeitungsgebühr;

b) der Teilnahmegebühr, die im Katalog oder in dem dem Vermittler oder dem Reisenden vorgelegten Pauschalangebot angegeben ist;

c) den Kosten für etwaige Rücktritts- und/oder Krankenversicherungen oder für sonstige beanspruchte Leistungen;

d) den Kosten für etwaige Visa sowie Ein- und Ausreisesteuern des Ziellandes;

e) den Flughafen- und/oder Hafengebühren;

9. ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DES REISEPAKETS VOR REISEANTRITT

1. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Vertragsbedingungen, mit Ausnahme des Preises, einseitig zu ändern, wenn die Änderung von geringer Bedeutung ist. Solche Änderungen werden präzise und transparent über einen dauerhaften Datenträger mitgeteilt, wie zum Beispiel per E-Mail.

2. Wenn der Veranstalter vor der Abreise eine oder mehrere der in Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe a) genannten Hauptmerkmale der touristischen Dienstleistungen erheblich ändern muss oder den vom Reisenden geäußerten und vom Veranstalter bereits akzeptierten spezifischen Wünschen nicht entsprechen kann oder eine Erhöhung des Preises um mehr als 8 % vorschlägt, kann der Reisende die vorgeschlagene Änderung akzeptieren oder ohne Zahlung von Stornierungsgebühren vom Vertrag zurücktreten;

3. Nimmt der Reisende die vorgeschlagene Änderung gemäß Absatz 2 nicht an und macht er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, kann der Reiseveranstalter dem Reisenden eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzreise anbieten; der Reiseveranstalter unterrichtet den Reisenden per E-Mail ohne ungerechtfertigte Verzögerung in klarer und deutlicher Form über die vorgeschlagenen Änderungen gemäß Absatz 2 und deren Auswirkungen auf den Preis des Reisepakets gemäß Absatz 6.

5. Der Reisende teilt dem Reiseveranstalter oder dem Vermittler seine Entscheidung innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der in Absatz 1 genannten Benachrichtigung mit. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine Mitteilung, gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen.

6. Mindern die in Absatz 2 genannten Änderungen des Vertrags für das Reisepaket oder das in Abs. 2 genannte Ersatzpaket die Qualität oder die Kosten, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

7. Nimmt der Reisende im Fall eines Rücktritts gemäß Absatz 2 keine Ersatzreise an, erstattet der Veranstalter unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung des Vertrags alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen und hat Anspruch auf Entschädigung wegen Nichterfüllung des Vertrags, außer in folgenden Fällen:

(a) Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Stornierung erfolgt ist, weil die eventuell geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.

b) Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Veranstalter nachweist, dass die Nichterfüllung auf höhere Gewalt und zufällige Ereignisse zurückzuführen ist;

c) Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Veranstalter nachweist, dass die Vertragswidrigkeit dem Reisenden oder einem Dritten zuzuschreiben ist, der nicht an der Erbringung der im Reisevertrag enthaltenen touristischen Leistungen beteiligt ist, und dass sie unvorhersehbar oder unvermeidbar war.

10. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN

1. Der Reisende kann auch in folgenden Fällen ohne Zahlung einer Vertragsstrafe vom Vertrag zurücktreten: - Preiserhöhung von mehr als 8 %; - erhebliche Änderung eines oder mehrerer Vertragsbestandteile, die objektiv als grundlegend für das Reisepaket insgesamt anzusehen ist und die vom Veranstalter nach Abschluss des Vertrages, aber vor der Abreise vorgeschlagen und vom Reisenden nicht akzeptiert wurde; - wenn die vom Reisenden geäußerten und vom Veranstalter bereits akzeptierten Sonderwünsche nicht erfüllt werden können. In diesen Fällen kann der Reisende: - das Alternativangebot des Veranstalters annehmen; - die Erstattung bereits gezahlter Beträge verlangen. Diese Erstattung muss innerhalb der im vorstehenden Artikel genannten gesetzlichen Frist erfolgen.

2. Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende vor Reiseantritt ohne Stornierungsgebühren vom Vertrag zurücktreten und hat Anspruch auf vollständige Erstattung der für das Reisepaket geleisteten Zahlungen, jedoch nicht auf eine zusätzliche Entschädigung.

3. Tritt der Reisende vor der Abreise aus beliebigen, auch unvorhergesehenen und unvorhersehbaren, Gründen vom Vertrag zurück, die nicht unter die im ersten Absatz oder die in Art. 9, Absatz 2 genannten Gründe fallen, trägt er – unabhängig von der Anzahlung gemäß Art. 7, Abs. 1 – die individuellen Bearbeitungskosten, die bereits bei Vertragsabschluss beantragte Versicherung, die Kosten für andere bereits erbrachte Leistungen sowie die Stornierungsgebühr in der nachstehend angegebenen Höhe, mit Ausnahme etwaiger restriktiverer Bedingungen – im Zusammenhang mit der Hochsaison oder der Vollbelegung der Einrichtungen – die dem Reisenden bei der Erstellung des Kostenvoranschlags und somit vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurden: - Reisepakete mit regulären Linienflügen zu Sondertarifen und mit Aufenthalten in Hotels, Apartments, Ferienresidenzen, Villen oder Feriendörfern mit Hoteltarifen - Gruppenreisepakete mit anderen Verkehrsmitteln: - 10 % des Preises ab dem Zeitpunkt der Buchung bis 30 Tage (*) vor Reiseantritt; - 30 % des Preises von 29 bis 21 Tagen (*) vor Reiseantritt; - 50 % des Preises von 20 bis 10 Tagen (*) vor Reiseantritt; - 75 % des Preises von 9 Tagen bis 5 Tagen (*) vor Reiseantritt; - 100 % des Preises bei Rücktritt innerhalb von weniger als 5 Tagen vor Reiseantritt. (*) Unter Tagen sind Werktage zu verstehen, d. h. ohne Samstage, Sonn- und Feiertage. Von der Frist ausgeschlossen sind ferner der Tag der Abreise und der Tag der Mitteilung über die Stornierung durch den Verbraucher. Rücktritt des Reisenden bei Paketen mit Abreise zwischen dem 15. Dezember und dem 03. Januar Für Reisen, die in diesen Zeitraum fallen, werden folgende Stornierungsgebühren berechnet: - 50 % des Preises bis 60 Tage vor Reiseantritt; 75 % des Preises zwischen 59 und 40 Tagen vor Reiseantritt; 100 % des Preises bei Stornierung innerhalb der letzten 39 Tage. Die oben genannten Bedingungen gelten nicht für alle Produkte Zum Beispiel gelten sie nicht für Flugtickets zu Sondertarifen, Luxusresorts, Gruppenreisen und weitere, für die restriktivere Bestimmungen über Stornierungsgebühren gelten, die in der Angebotsphase und somit vor der Buchung der Dienstleistungen mitgeteilt werden. Dem Reisenden werden in jedem Fall die anfängliche Bearbeitungsgebühr und der Versicherungsbeitrag (sofern eine Versicherung abgeschlossen wurde) berechnet. Reisende die ihre Reise oder den Aufenthalt freiwillig abbrechen, haben keinen Anspruch auf Erstattung. Der Umstand allein, dass der Reisende die Verhinderung der Reise nicht zu vertreten hat, impliziert nicht den Anspruch auf Befreiung von der Stornierungsgebühr. Denn diese ist gesetzlich nur für den Fall vorgesehen, dass am Reiseziel objektive Umstände im Sinne von Absatz 2 oder in den in Absatz 1 genannten Fällen vorliegen, da die Möglichkeit besteht, sich gegen das mit dem Rücktritt vom Vertrag verbundene wirtschaftliche Risiko durch Abschluss einer Versicherung abzusichern, sofern der Veranstalter dies nicht vorschreibt.

4. Bei vorher zusammengestellten Gruppen werden die Stornierungsgebühren individuell bei Vertragsabschluss in einer besonderen Vereinbarung festgelegt.

5. Die oben genannten Prozentsätze der Stornierungsgebühren gelten nicht für Reisen, die die Nutzung von Linienflügen mit Sondertarifen beinhalten. In diesen Fällen sind die Bedingungen für die Stornierungsgebühren sehr viel restriktiver und werden im Voraus während der Angebotsphase mitgeteilt;

6. Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten und dem Reisenden eine vollständige Erstattung der geleisteten Zahlungen anbieten, ist jedoch nicht verpflichtet, eine zusätzliche Entschädigung zu zahlen, wenn: - die Zahl der für das Reisepaket angemeldeten Personen unter der im Vertrag vorgesehenen Mindestzahl liegt und der Veranstalter dem Reisenden den Rücktritt innerhalb der vertraglichen Frist, spätestens jedoch innerhalb folgender Fristen mitteilt: zwanzig Tage vor Reiseantritt bei Reisen einer Dauer von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Reiseantritt bei Reisen einer Dauer zwischen zwei und sechs Tagen sowie achtundvierzig Stunden vor Reiseantritt bei Reisen einer Dauer von weniger als zwei Tagen; - der Veranstalter den Vertrag aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht erfüllen kann und dem Reisenden seinen Rücktritt ohne ungerechtfertigte Verzögerung vor Reiseantritt mitteilt.

7. Der Veranstalter leistet alle nach den Absätzen 2 und 6 vorgeschriebenen Erstattungen unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt. In den oben genannten Fällen werden auch mit der Reise verbundene Verträge mit Dritten gekündigt. Bei Verträgen außerhalb der Geschäftsräume hat der Reisende das Recht, innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses oder ab dem Tag, an dem er die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen erhalten hat, falls dieser Zeitpunkt später liegt, ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Bei Angeboten, die deutlich günstiger sind als konkurrierende Angebote, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Im letzteren Fall wird der Veranstalter die Preisabweichung durch einen angemessenen Hinweis auf den Ausschluss des Rücktrittsrechts dokumentieren.

11. HAFTUNG DES VERANSTALTERS FÜR NICHT KONFORM ERBRACHTE LEISTUNGEN UND BEI ABBRUCH WÄHREND DER ERBRINGUNG – PFLICHTEN DES REISENDEN – FRIST FÜR REKLAMATION

1. Der Veranstalter ist für die Erbringung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese vom Veranstalter selbst, von seinem Personal, seinen Auftragnehmern, von Dritten oder sonstigen Dienstleistern im Sinne von Artikel 1228 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erbringen sind.

2. Der Reisende, der gemäß Artikel 1175 und 1375 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Redlichkeit und zum Handeln in gutem Glauben verpflichtet ist, informiert den Veranstalter direkt oder über den Verkäufer rechtzeitig und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls über alle Mängel, die bei der Ausführung einer im Reisevertrag vorgesehenen Leistung festgestellt werden.

3. Wird eine der touristischen Leistungen nicht wie im Reisevertrag vereinbart erbracht, ist der Veranstalter verpflichtet, diesen Mangel zu beheben, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der davon betroffenen Leistung unmöglich oder erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Gelingt es dem Veranstalter nicht, den Mangel zu beheben, hat der Reisende Anspruch auf Minderung des Reisepreises sowie auf Ersatz des Schadens, den er infolge der Vertragsverletzung erlitten hat, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass die Vertragsverletzung dem Reisenden selbst oder einem unbeteiligten Dritten zuzurechnen ist, oder dass sie unvermeidbar oder unvorhersehbar war oder auf außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist.

4. Vorbehaltlich der oben genannten Ausnahmen kann der Reisende, wenn der Veranstalter den Konformitätsmangel nicht innerhalb der vom Reisenden in der Reklamation gemäß Absatz 2 gesetzten, angemessenen Frist behebt, den Mangel selbst beseitigen und die Erstattung der erforderlichen, angemessenen und belegten Kosten verlangen. Weigert sich der Veranstalter, den Mangel zu beheben, oder ist es erforderlich, sie unverzüglich zu beseitigen, braucht der Reisende keine Frist zu setzen. Stellt ein Konformitätsmangel einen erheblichen Verstoß dar und hat der Veranstalter diesen trotz rechtzeitiger Beanstandung des Reisenden nicht im Verhältnis zur Dauer und den Merkmalen des Reisepakets angemessen behoben, kann der Reisende den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen oder – gegebenenfalls und unbeschadet eines etwaigen Schadensersatzanspruchs – eine Minderung des Preises verlangen. Stellt der Reiseveranstalter nach der Abreise fest, dass ein wesentlicher Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen aus einem dem Reisenden nicht zuschreibbaren Grund nicht erbracht werden kann, bietet er geeignete Alternativlösungen für die Fortsetzung der geplanten Reise an, die für den Reisenden mit keinerlei Kosten verbunden sind, oder erstattet den Differenzbetrag zwischen den ursprünglich vorgesehenen und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Der Reisende kann die vorgeschlagenen Alternativlösungen nur dann ablehnen, wenn sie nicht mit den vertraglich vereinbarten Lösungen vergleichbar sind oder wenn die gewährte Preisminderung unzureichend ist. Wenn keine alternative Lösung möglich ist oder wenn die vom Veranstalter angebotene Lösung vom Reisenden abgelehnt wird, weil sie nicht mit der vertraglich vereinbarten Leistung vergleichbar oder die gewährte Preisminderung unzureichend ist, stellt der Veranstalter ohne Preisaufschlag ein Beförderungsmittel zur Verfügung, das dem ursprünglich für die Rückreise zum Abreiseort oder zu einem anderen eventuell vereinbarten Ort vorgesehenen gleichwertig ist, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln und Plätzen, und erstattet dem Reisenden die Differenz zwischen den Kosten der vorgesehenen Leistungen und den Kosten der bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückreise erbrachten Leistungen.

12. ABTRETUNG DES VERTRAGS

1. Der Reisende kann den Reisevertrag auf eine Person übertragen, die alle Bedingungen für die Inanspruchnahme der Leistung erfüllt, sofern er dies dem Veranstalter spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt.

2. Der abtretende und der übernehmende Inhaber des Reisevertrags haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie für alle Gebühren, Steuern und sonstigen zusätzlichen Kosten, einschließlich der Verwaltungs- und Bearbeitungskosten, die sich aus einer solchen Übertragung ergeben.

3. Der Veranstalter unterrichtet den Abtretenden über die tatsächlichen Kosten der Abtretung, die nicht höher sein dürfen als die dem Veranstalter durch die Abtretung des Pauschalreisevertrags tatsächlich entstandenen Kosten, und weist dem Abtretenden die Gebühren, Steuern oder sonstigen Mehrkosten nach, die sich aus der Abtretung des Vertrags ergeben.


13. PFLICHTEN DES REISENDEN

Unbeschadet der Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung eventueller Mängel gemäß Art. 11 Abs. 2 hat der Reisende folgende Pflichten:

1. Die Vorschriften für die Ausreise von Minderjährigen stehen auf den Websites der zuständigen Behörden zur Verfügung. Minderjährige müssen im Besitz eines gültigen Personaldokuments für Reisen ins Ausland sein, d. h. eines Reisepasses oder – für EU-Länder – alternativ eines gültigen Personalausweises. Bezüglich der Ausreise von Minderjährigen unter 14 Jahren und Personen, die für die Ausreise eine Genehmigung der Justizbehörden benötigen, informieren Sie sich bitte auf der Website der Polizei unter http://www.poliziadistato.it/articolo/191/.Bitte informieren Sie sich vor der Abreise bei den zuständigen Behörden (italienische Staatsbürger beim örtlichen Polizeipräsidium oder beim Außenministerium über die Website www.viaggiaresicuri.it oder die Telefonzentrale unter 06.491115) und aktualisieren Sie ggf. die erforderlichen Reisedokumente. Im Fall fehlender oder ungültiger Reisedokumente haftet der Vermittler oder der Veranstalter nicht, wenn die Rreise nicht angetreten werden kann. Die Reisenden sind in jedem Fall verpflichtet, den Vermittler und den Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage für die Reise oder die Dienstleistung über ihre Staatsangehörigkeit zu informieren und vor Reiseantritt sicherstellen, dass sie im Besitz der benötigten Reisedokumente, eventueller Impfbescheinigungen, sonstiger für die Zielländer erforderlichen Unterlagen, gegebenenfalls erforderlicher Aufenthalts- und Transitvisa und Gesundheitsbescheinigungen sind. Zur Prüfung der sozio-politischen und gesundheitlichen Sicherheitslage und um andere nützliche Informationen über die Zielländer zu erhalten und damit die objektive Nutzbarkeit der erworbenen oder zu erwerbenden Leistungen beurteilen zu können, obliegt es den Reisenden, beim Auswärtigen Amt oder beim italienischen Außenministerium offizielle Informationen allgemeiner Art einzuholen, die über die institutionelle Website von Farnesina www.viaggiaresicuri.it zur Verfügung gestellt werden. Die vorstehend genannten Informationen sind nicht in den Katalogen der Veranstalter enthalten, (weder online noch in den Printgausgaben), da sie beschreibende Informationen allgemeiner Art gemäß Artikel 34 des Tourismusgesetzes und keine zeitlich wechselnden Informationen enthalten. Aus diesem Grund sind die Reisenden angehalten, sich diesbezüglich eigenständig zu informieren. Wenn zum Zeitpunkt der Buchung für das gewählte Ziel aus Sicherheitsgründen eine Reisewarnung der zuständigen Behörden besteht, kann sich der Reisende, der später von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, nicht auf das Fehlen des vertraglichen Grundes im Zusammenhang mit den Sicherheitsbedingungen des Landes berufen, um sich von Stornierungsgebühren zu befreien oder diese zu verringern. Außerdem sind die Regeln der normalen Vorsicht und Sorgfalt, eventuelle besondere Vorschriften der Zielländer sowie die vom Veranstalter bereitgestellten Informationen und für die Reise geltenden Vorschriften, Verwaltungs- oder Gesetzesbestimmungen zu beachten. Der Reisende haftet für alle Schäden, die dem Veranstalter und/oder dem Vermittler, auch durch die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen. entstehen, einschließlich der Kosten für die Rückführung. Der Reisende ist verpflichtet, dem Veranstalter alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser für die Ausübung seines Rechts auf Forderungsübergang gegenüber Dritten benötigt, und haftet gegenüber dem Veranstalter für eventuellen Schaden, der durch den Forderungsübergang entsteht. Der Reisende ist außerdem verpflichtet, dem Veranstalter zum Zeitpunkt des Kaufangebots und somit vor dem Versand der Buchungsbestätigung schriftlich alle besonderen persönlichen Wünsche mitzuteilen, die Gegenstand besonderer Vereinbarungen über die Reisemodalitäten sein können, sofern sie erfüllt werden können und sofern die Erfüllung einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter bedarf (siehe Art. 6, Absatz 1, Buchstabe h)

14. HOTELKLASSIFIZIERUNG

Die offizielle Klassifizierung von Hotels im Katalog oder in anderem Informationsmaterial entspricht ausschließlich den ausdrücklichen und formellen Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird. In Ermangelung offizieller Klassifizierungen, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten, auf die sich die Leistung bezieht, anerkannt sind, oder im Falle von Einrichtungen, die als „Feriendorf“ vermarktet werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Katalog oder in der Broschüre eine eigene Beschreibung der Unterkunft bereitzustellen, die dem Reisenden eine objektive Beurteilung und Entscheidung ermöglicht.

15. HAFTUNG

Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Reisenden infolge der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese von ihm persönlich oder von dritten Leistungsträgern erbracht werden. Dies gilt nicht, wenn er nachweisen kann, dass das Ereignis durch den Reisenden selbst (einschließlich eigenständiger Entscheidungen während der Leistungserbringung), durch einen unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Umstand eines Dritten, durch Umstände, die von der Erbringung der vertraglichen Leistungen unabhängig sind, durch unvorhersehbare Umstände, durch höhere Gewalt oder durch Umstände herbeigeführt wurde, die der Veranstalter trotz beruflicher Sorgfalt vernünftigerweise nicht vorhersehen oder beheben konnte. Der Vermittler, bei dem das Reisepaket gebucht wurde, haftet nicht für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Reise, sondern ausschließlich für jene Pflichten, die sich aus seiner Eigenschaft als Vermittler und aus der Ausführung des ihm vom Reisenden erteilten Auftrags ergeben, wie in Artikel 50 des Tourismusgesetzes, einschließlich der in Artikel 47 genannten Gewährleistungspflichten, festgelegt ist.


16. OBERGRENZE FÜR SCHADENSERSATZ UND VERJÄHRUNG

Schadensersatzansprüche und die entsprechenden Verjährungsfristen richten sich nach Artikel 43 und 46 Tourismusgesetz und gelten in jedem Fall innerhalb der Grenzen, die durch die internationalen Übereinkommen über Reisedienstleistungen sowie durch die Artikel 1783 und 1784 des italienischen Zivilgesetzbuches festgelegt sind. Hiervon ausgenommen sind Personenschäden, für die keine feste Obergrenze gilt.

a. Das Recht auf Preisminderung oder Schadensersatz bei Änderungen des Reisevertrags oder der Ersatzleistung verjährt innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Rückkehr des Reisenden an den Abreiseort.

b. Das Recht auf Schadenersatz bei Personenschäden verjährt drei Jahre nach dem Zeitpunkt der Rückkehr des Reisenden an den Abreiseort oder nach Verstreichen der längeren Frist, die in den Bestimmungen für die in der Reise enthaltenen Leistungen für den Schadenersatz bei Personenschäden vorgesehen ist.


17. KONTAKT ZUM VERANSTALTER ÜBER DEN VERKÄUFER

1. Der Reisende kann Mitteilungen, Wünsche oder Beschwerden in Bezug auf die Durchführung der Reise direkt an den Verkäufer richten, bei dem er diese erworben hat und der sie seinerseits unverzüglich an den Veranstalter weiterleitet.

2. In Bezug auf die Einhaltung von Fristen oder Verjährungsfristen gilt der Tag des Eingangs der im vorstehenden Absatz genannten Mitteilungen, Ersuchen oder Beschwerden beim Verkäufer auch als Tag des Eingangs beim Veranstalter.


18. PFLICHT ZUR UNTERSTÜTZUNG

Der Veranstalter leistet dem Reisenden bei Problemen unverzüglich angemessene Unterstützung, auch in den in Artikel 42 Absatz 7 genannten Fällen, insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über die Gesundheitsdienste, die örtlichen Behörden und die konsularische Vertretung sowie durch die Unterstützung des Reisenden bei der Fernkommunikation und bei der Suche nach alternativen touristischen Dienstleistungen. Der Veranstalter kann eine Erstattung der für diese Hilfeleistung tatsächlich entstandenen Kosten verlangen, wenn das Problem vom Reisenden absichtlich oder durch sein Verschulden verursacht wurde.


19. REISERÜCKTRITTS- UND RÜCKFÜHRUNGSVERSICHERUNG

Sofern nicht ausdrücklich im Preis enthalten, ist es möglich und empfehlenswert, zum Buchungszeitpunkt beim Veranstalter oder Verkäufer eine spezielle Versicherung gegen Kosten abzuschließen, die durch Stornierung der Pauschalreise, Unfall und/oder Krankheit entstehen, die auch Rückführungskosten und den Verlust und/oder die Beschädigung von Gepäck abdeckt. Die Rechte aus den Versicherungsverträgen sind vom Reisenden unmittelbar gegenüber den vertragsschließenden Versicherungsgesellschaften geltend zu machen. Hierbei gelten die Bedingungen und Modalitäten, die in den Policen selbst festgelegt und in den Versicherungsbedingungen in den Katalogen oder Broschüren aufgeführt sind, die den Reisenden bei der Abreise zur Verfügung gestellt werden.


20. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Gemäß und kraft Artikel 67 Tourismusgesetz kann der Veranstalter kann dem Reisenden – im Katalog, in den Unterlagen, auf seiner Website oder in anderer Form – alternative Möglichkeiten zur Beilegung aufgetretener Streitigkeiten vorschlagen. In diesem Fall gibt der Veranstalter die Art der vorgeschlagenen alternativen Lösung und die Auswirkungen an, die die Annahme des Vorschlags hätte.


21. GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER DEM REISENDEN – GARANTIEFONDS (Art. 47 Tourismusgesetz)

Verträge über organisierten Tourismus sind durch geeignete Garantien des Veranstalters und des vermittelnden Reisebüros gesichert, die bei In- und Auslandsreisen im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Vermittlers oder des Veranstalters die Erstattung des für den Kauf des Reisepakets gezahlten Preises und die sofortige Rückführung der Reisenden garantieren. Bologna Welcome schließt sich gemäß den Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 62 vom 21. Mai 2018 dem Garantiefonds des Konsortiums VACANZE GARANTITE® an, der von diesem Konsortium mit dem Zertifikat Nr. 2021081074AT eingerichtet wurde. Die Angaben zur Identifizierung der juristischen Person, die im Namen des Veranstalters die Garantie zu leisten hat, sind im Katalog und/oder auf der Website des Veranstalters angegeben und können auch in der Buchungsbestätigung der vom Reisenden gewünschten Leistungen enthalten sein.


22. BETRIEBLICHE ÄNDERUNGEN

Da die Kataloge mit Informationen über die angebotenen Dienste lange vorfristig veröffentlicht werden, wird darauf hingewiesen, dass die bei der Annahme des Angebots zum Erwerb der Dienste angegebenen Flugzeiten und Strecken Änderungen unterliegen können, da sie erst nachträglich bestätigt werden. Zu diesem Zweck muss der Reisende vor der Abreise eine Bestätigung der Leistungen bei seiner Agentur anfordern. Der Veranstalter informiert die Reisenden innerhalb der in Art. 11 der Verordnung (EG) CE 2111/2005 vorgesehenen Fristen und mit den dort genannten Modalitäten über die Identität des tatsächlichen Beförderers (siehe Punkt 5).


TEIL B: ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF EINZELNER TOURISMUSDIENSTLEISTUNGEN RECHTSVORSCHRIFTEN

Verträge, die nur die Beförderungsleistung, nur die Unterkunftsleistung oder eine andere separate Leistung zum Gegenstand haben, genießen nicht den Schutz, den die EU-Richtlinie 2015/2302 für Reisende vorsieht, da sie nicht als ausgehandelter Fall einer Reiseorganisation oder Pauschalreise konfiguriert werden können. Ein Verkäufer, der einem Dritten eine individuelle touristische Leistung – auch auf elektronischem Wege – vermittelt, ist verpflichtet, dem Reisenden Unterlagen über diese Leistung auszuhändigen, aus denen der für die Leistung gezahlte Betrag hervorgeht, und kann in keiner Weise als Reiseveranstalter angesehen werden.


TEIL C: RESERVIERUNG VON KOSTENLOSEN DIENSTLEISTUNGEN

Bei der Reservierung von kostenlosen Produkten oder Freikarten gelten, soweit sie miteinander vereinbar sind, die gleichen Verkaufsbedingungen wie für kostenpflichtige Produkte. * * *DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir informieren die Reisenden, dass ihre personenbezogenen Daten, deren Angabe für den Abschluss und die Durchführung des Reisevertrags erforderlich ist, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften manuell und/oder elektronisch verarbeitet werden. Jede Ablehnung dieser Verarbeitung macht den Abschluss und die Durchführung des Vertrags unmöglich. Die gesetzlich vorgesehenen Rechte – beispielsweise das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten, auf deren Berichtigung oder Löschung, die Einschränkung ihrer Verarbeitung oder das Recht, gegen ihre Verarbeitung Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit; das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen – können gegenüber dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung ausgeübt werden. Weitere Informationen über die Datenverarbeitung durch den Veranstalter finden Sie in der entsprechenden Sektion der Website www.ideeperviaggiare.it, die die Datenschutzrichtlinie enthält.


OBLIGATORISCHE MITTEILUNG GEMÄSS ARTIKEL 17 DES GESETZES NR. 38/2006

„Nach italienischem Recht werden Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution Minderjähriger und Kinderpornografie mit Freiheitsentzug bestraft, auch wenn sie im Ausland begangen werden.“

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www.kumbe.it | info@kumbe.it

Fotos:

  • Foto Gabrio: Padova Convention & Visitors Bureau _Foto Gabrio Tomelleri
  • Consorzio DMO: Padova Convention & Visitors Bureau
  • Padova Meraviglia: NOME del FOTOGRAFO (c’è nella foto) servizio Padova Meraviglia
  • Pixabay, Pexels, Unsplash

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